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Arbeitserlaubnis in der Türkei

Arbeitserlaubnis in der Türkei

Arbeitserlaubnis in der Türkei

International Firmen möchten gerne auch eigenes Personal vom Hauptsitz in der lokalen Region haben. Da jedes Land verschiedene Bedingungen für eine Arbeitserlaubnis ausschreibt, ist es wichtig, diese Rahmen zu wissen und einzuhalten. Hierfür möchten wir Ihnen diese Informationen jetzt schon übergeben, damit Sie auch Ihre Vorbereitungen treffen können.
Rahmenbedingungen für die Arbeitserlaubnis

  • Die Gesellschaft darf keine Steuerschulden haben
  • Das eingezahlte Kapital sollte mindestens 100,000.—TL sein, sollte das Eigenkapital geringer als 100,000.—TL sein, muss im vorjährigen Geschäftsjahr einen Mindestumsatz von 800,000.—TL oder Export von 250,000.—USD vorzeigen können.
  • Die Ratio für die Einstellung von einem ausländischen Mitarbeiter ist 1 zu 5. Dies bedeutet für je 5 nationalen Mitarbeiter, die bei der türkischen Sozialversicherung angemeldet sind, können Sie einen ausländischen Mitarbeiter einstellen.
  • Sollte der ausländische Anteilseigner in der Türkei arbeiten wollen, muss dieser entweder 20% des Anteils besitzen oder sein Anteilswert sollte mindestens 40,000.—TL der Gesellschaft sein.
  • Die Gehälter der ausländischen Mitarbeiter sind im Vergleich zu nationalen höher. Basierend auf den Mindestlohn sind für die
    • Führungskräfte das 6.5 fache
    • Ingenieure das 4 fache
    • Die Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für 1 Jahr erstellte und müssen jährlich verlängert werden.